Impatriés-Regelung Frankreich 2025: Bis zu 50% Steuern sparen
Veröffentlicht am 09.10.25
Das Wichtigste in Kürze
Die französische Impatriés-Regelung ermöglicht internationalen Fachkräften eine Steuerbefreiung von bis zu 50% auf ihr Einkommen – und das für 8 Jahre. Drei Voraussetzungen: Sie dürfen die letzten 5 Jahre nicht in Frankreich gewohnt haben, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland gewesen sein und Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Frankreich verlegen. Durchschnittliche Steuerersparnis: 7.000 € bis 35.000 € pro Jahr.
Inhaltsverzeichnis
Warum Frankreich diese Steuerregelung eingeführt hat
Vor 2004 stand Frankreich vor einem Problem: Das Land verlor im internationalen Wettbewerb Talente. Hochqualifizierte Fachkräfte wählten London, Genf oder Luxemburg statt Paris. Der Grund lag auf der Hand – die französische Steuerlast machte eine Anstellung in Frankreich deutlich weniger attraktiv.
Französische Unternehmen sahen talentiertesten ins Ausland auswandern. Ohne steuerliche Anreize war es schlicht unmöglich, internationale Führungskräfte nach Frankreich zu holen oder französische Expatriates zur Rückkehr zu bewegen.
Aus dieser Situation heraus schuf der französische Gesetzgeber Artikel 155 B des Code Général des Impôts (CGI) – die Impatriés-Regelung. Ziel war es, Unternehmen die Einstellung internationaler Kompetenz zu erleichtern, ohne dass die französische Besteuerung zum Hindernis wird.
Heute profitieren von dieser Regelung nicht nur ausländische Talente, sondern auch französische Staatsbürger, die nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt nach Frankreich zurückkehren.
Für wen gilt die Impatriés-Regelung?
Begünstigte Personen
Artikel 155 B CGI erfasst zwei Hauptgruppen:
- Arbeitnehmer, die im Rahmen einer konzerninternen Versetzung oder durch direkte Anstellung aus dem Ausland eine Arbeitsstelle in Frankreich besetzen.
- Gesetzliche Vertreter bzw. CEO von Kapitalgesellschaften, die steuerlich den Arbeitnehmern gleichgestellt sind. Dazu gehören insbesondere Vorstände von SA und SAS, Geschäftsführer von Direktoren in SA sowie Geschäftsführer von SARL, die maximal 50% der Geschäftsanteile der SARL besitzen.
Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein deutscher Manager aus Berlin, ein französischer Expatriate aus Singapur oder ein Amerikaner aus New York – alle können unter denselben Voraussetzungen von der Regelung profitieren.
Die 3 kumulativen Voraussetzungen im Detail
Voraussetzung 1: 5 Jahre ohne steuerlichen Wohnsitz in Frankreich
Sie dürfen in den fünf vollständigen Kalenderjahren vor dem Einstellungsbeginn in Frankreich nicht steuerlich in Frankreich ansässig gewesen sein.
Diese Fünfjahresfrist darf nicht unterbrochen gewesen sein. Selbst ein sechsmonatiger Aufenthalt in Frankreich während dieser Periode kann die Berechtigung entfallen.
Konkretes Beispiel:
- Ihre Tätigkeit beginnt am 15. März 2025
- Sie müssen von 2020 bis 2024 durchgängig Ihren Wohnsitz außerhalb Frankreichs gehabt haben
- Wenn Sie im Jahr 2022 sieben Monate in Frankreich gelebt haben, entfällt die Berechtigung
Maßgeblich ist der Tag Ihrer tatsächlichen Arbeitsaufnahme – also der erste Tag, an dem Sie Ihre Tätigkeit für das französische Unternehmen ausüben.
Voraussetzung 2: Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Frankreich
Ab Ihrem ersten Arbeitstag müssen Sie in Frankreich steuerlich ansässig werden im Sinne von Artikel 4 B CGI. Zwei Kriterien bestimmen diese Ansässigkeit:
- Der Lebensmittelpunkt Sie gelten als in Frankreich ansässig, wenn Sie dort gewöhnlich, dauerhaft und regelmäßig leben. Die Anwesenheit Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder stellt ein starkes Indiz dar, ist aber nicht das einzige Kriterium.
- Der Hauptwohnsitz Haben Sie keinen Lebensmittelpunkt in Frankreich, wird geprüft, wo Sie die meiste Zeit verbringen. Die Sechsmonatsregel dient als Anhaltspunkt: Halten Sie sich über sechs Monate im Jahr in Frankreich auf, wird ein hauptsächlicher Aufenthalt vermutet. Diese Regel kennt aber Ausnahmen. Leben Sie in mehreren Staaten, bestimmt derjenige Staat Ihre Ansässigkeit, in dem Sie die meiste Zeit verbringen.
Zusätzlich müssen Sie Ihre berufliche Haupttätigkeit in Frankreich ausüben. Die Regelung greift nicht, wenn Sie vor allem aus dem Ausland aus arbeiten, wie Z.B. im Homeoffice.
Voraussetzung 3: Das Einstellungsverfahren
Diese Bedingung ist entscheidend. Sie müssen aus dem Ausland heraus angeworben worden sein, und zwar nach einem der beiden folgenden Szenarien:
Konzerninterne Versetzung
Sie arbeiten für ein Unternehmen im Ausland und werden dann in ein französisches Unternehmen oder Tochtergesellschaft versetzt, das mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber auf kapitalgesellschaftlich, rechtlicher oder geschäftlicher Ebene verbunden ist. Man spricht von konzerninterner Mobilität.
Typisches Beispiel: Ein Mitarbeiter des deutschen Mutterkonzern wird zur französischen Tochtergesellschaft entsandt.
Externe Einstellung
Sie werden direkt aus dem Ausland von einem französischen Unternehmen eingestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zuvor Arbeitnehmer bei einem nicht verbundenen ausländischen Unternehmen, selbständig tätig oder waren.
Die neue Verwaltungspraxis seit 2022
Lange Zeit schloss die französische Finanzverwaltung Personen aus, die sich auf eigene Initiative hin auf eine Stelle in Frankreich beworben hatten. Nur wer vom Unternehmen kontaktiert wurde, konnte die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen.
Diese Bedingung hat sich geändert. Seit dem Jahr 2022 können auch Kandidaten, die sich aus dem Ausland heraus auf eine in Frankreich ausgeschriebene Stelle bewerben, die Impatriés-Regelung in Anspruch nehmen – vorausgesetzt alle anderen Bedingungen sind erfüllt.
Sie müssen allerdings nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch im Ausland ansässig waren. Bewahren Sie entsprechende Nachweise auf: Korrespondenz mit dem Unternehmen, Wohnsitzbescheinigungen aus dem Ausland, Flugtickets, Schreiben zur familiären Situation.
Dank dieser Neuerung können Sie Ihren Impatriations-Status in die eigenen Hände nehmen. Sie müssen nicht mehr darauf warten, dass ein französisches Unternehmen Sie kontaktiert.
Achtung: Sind Sie bereits vor Vertragsunterzeichnung nach Frankreich umgezogen, können Sie die Regelung nicht nutzen. Die Reihenfolge zählt: erst Rekrutierung, dann Umzug.
Die steuerlichen Vorteile durch die Impatriés-Regelung
Steuerbefreiung der Impatriations-Prämie
Das Herzstück der Regelung: Die Impatriations-Prämie entspricht den Gehaltszuschlägen, die direkt mit Ihrer vorübergehenden Tätigkeit in Frankreich zusammenhängen. Dieser Prämie kompensiert die Mehrkosten Ihres Wohnsitzwechsels: Umzug, höhere Wohnkosten, Lebenshaltungskosten, Heimreisen.
Das Prinzip des Referenzgehalts
Damit diese Steuerbefreiung angewendet werden kann, muss ein Mindestbetrag versteuert bleiben. Dieser Mindestbetrag entspricht dem Gehalt eines „in Frankreich ansässigen“ Arbeitnehmers in vergleichbarer Position in Ihrem Unternehmen oder in ähnlichen französischen Unternehmen. Man spricht vom „Referenzgehalt“.
Diese Regel verhindert Missbräuche: Sie können nicht Ihr gesamtes Gehalt in eine steuerbefreite Prämie umwandeln.
Zwei Berechnungsmethoden
Es gibt zwei Methoden, die angewendet werden können:
Option 1: Berechnung nach dem vereinbarten Prämienbetrag Der Betrag der Prämie wird in Ihrem französischen Arbeitsvertrag oder im Ernennungsbeschluss als CEO genau festgelegt. Die Höhe der Prämie kann auch anhand objektiver Kriterien bestimmt r werden, die im Arbeitsvertrag bzw. im Beschluss zur CEO-Ernennung genannt werden (zum Beispiel ein Prozentsatz des Grundgehalts).
Diese Methode setzt voraus, dass die Bedingungen der Prämie bereits bei Vertragsunterzeichnung geklärt sind.
- Option 2: Pauschalabschlag (30%) Sie können eine pauschale Befreiung von 30% Ihrer gesamten Nettovergütung wählen, selbst wenn keine Prämie im Vertrag vorgesehen ist.
Die verbleibenden 70% sind steuerpflichtig und dürfen nicht unter dem Referenzgehalt liegen.
Diese Option ist oft einfacher umzusetzen, da sie keine genaue Ermittlung der Prämie im Vertrag erfordert.
Befreiung der Einkünfte aus Auslandstätigkeit
Üben Sie während Ihrer Impatriationsdauer einen Teil Ihrer Tätigkeit im Ausland aus (Dienstreisen, internationale Projekte), kann der darauf entfallende Teil Ihrer Vergütung steuerfrei behandelt werden.
Voraussetzung: Diese Auslandsaufenthalte müssen im direkten und ausschließlichen Interesse Ihres französischen Arbeitgebers erfolgen. Sie müssen dies nachweisen können (Entsendungsaufträge, Spesenabrechnungen, Flugtickets).
Deckelung bei Mehrfachbefreiung
Sie können die Befreiung der ImpatriationssPrämie und die der Auslandseinkünfte kombinieren, allerdings ist diese Zusammenlegung gedeckelt. Sie wählen zwischen zwei Optionen:
- Obergrenze 50% Die Summe aus der steuerfreien Impatriations-Prämie plus der steuerfreien Auslandsvergütung darf 50% Ihrer Gesamtvergütung nicht überschreiten.
- Obergrenze von 20% für Auslandstätigkeit Ihre gesamte Impatriations-Prämie ist steuerfrei und zusätzlich die Auslandsvergütung, jedoch maximal 20% Ihrer steuerpflichtigen Vergütung (abzüglich der Prämie).
Die Wahl zwischen diesen Optionen hängt von Ihrer Situation ab. Reisen Sie viel, kann die zweite Option vorteilhafter sein.
Teilbefreiung von Einkünften aus dem Vermögen aus dem Ausland
Über Ihre beruflichen Einkünfte hinaus erlaubt Ihnen die Impatriés-Regelung eine 50%-Befreiung bestimmter ausländischer Vermögenseinkünfte:
- Kapitaleinkünfte Dividenden und Zinsen aus ausländischen Gesellschaften, sofern diese in einem Staat ansässig sind, der mit Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfeklausel zur Betrugsbekämpfung abgeschlossen hat.
- Einkünfte aus geistigem Eigentum Lizenzgebühren, Urheberrechte und ähnliche Einkünfte, die von einer im Ausland ansässigen Person gezahlt werden.
- Veräußerungsgewinne Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen – an einer GmbH z.B.- und aus Wertpapieren aus dem Ausland.
Diese Einkünfte müssen im Ausland ausgezahlt werden. Sie können sie anschließend auf ein französisches Bankkonto überweisen. Nur die Hälfte solcher Einkünfte ist einkommensteuerpflichtig.
Wichtig: Die Sozialabgaben (17,2%) bleiben auf die gesamten Einkünfte geschuldet. Die Befreiung betrifft nur die Einkommensteuer.
Die Vermögensteuer auf Immobilien (IFI)
Wenn Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Niederlassung in Frankreich nicht steuerlich in Frankreich ansässig waren, profitieren Sie automatisch von einer teilweisen IFI-Befreiung.
Nur das Immobilienvermögen in Frankreich wird besteuert. Ihre im Ausland gehaltenen Immobilienwerte sind steuerfrei.
Diese Befreiung gilt fünf Jahre ab dem Jahr, in dem Sie sichin Frankreich niedergelassen haben. Im Gegensatz zur Impatriés-Regelung bei der Einkommensteuer ist keine besondere Beschäftigungsbedingung erforderlich.
Nach diesen fünf Jahren werden Sie wie jeder andere in Frankreich Ansässige zur IFI herangezogen, auf Ihr gesamtes weltweites Immobilienvermögen, sofern es 1,3 Millionen Euro übersteigt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Regelung für die Begünstigten gilt zusätzlich zu den Bestimmungen von Steuerabkommen wie dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen, deren Ziel es ist, die Doppelbesteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen zu vermeiden.
Laufzeit: maximal 8 Jahre
Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember des achten Kalenderjahres ab dem ersten Arbeitstag.
Praktisches Beispiel
Sie beginnen Ihre Tätigkeit am 15. März 2025. Die Regelung gilt für Ihre Einkünfte von 2025 bis einschließlich 2033. Ab dem 1. Januar 2034 werden Sie nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Diese Achtjahresfrist läuft ab Ihrem ersten Arbeitstag, selbst wenn Sie innerhalb des Unternehmens die Position wechseln oder zu einem anderen Konzernunternehmen wechseln. Die Impatriés-Regelung bleibterhalten, aber die Gesamtdauer wird dadurch nicht verlängert.
Verlassen Sie hingegen das Unternehmen und wechseln zu einer anderen Konzern-externen Gesellschaft , verlieren Sie den Anspruch auf das Impatrié-Steuerregime endgültig, auch wenn Ihr Steuerwohnsitz in Frankreich bleibt.
Flexibilität beim Nachzug der Familie
Das Finanzamt gesteht eine gewisse Flexibilität beim Umzug Ihrer Familie zu. Sie können ab dem Jahr Ihrer Arbeitsaufnahme von der Regelung profitieren, selbst wenn Ihre Familienmitglieder sich erst vor Ende des folgenden Kalenderjahres in Frankreich niederlassen.
Beispiel: Sie beginnen im Januar 2025 in Frankreich zu arbeiten. Ihre Familie bleibt bis Juni 2026 im Ausland, damit Ihre Kinder das Schuljahr beenden können. Sie können trotzdem ab 2025 von der Regelung profitieren, sofern Ihre Familie bis spätestens zum 31. Dezember 2026 dazugezogen ist.
Kommt Ihre Familie erst nach dieser Frist nach Frankreich, verlieren Sie den Anspruch auf das Impatrié-Regime nicht endgültig. Sie haben Anspruch ab dem Jahr der tatsächlichen Installation bis zum Ende des achten Jahres nach Ihrer erstmaligen Arbeitsaufnahme.
Steuervergleich Deutschland-Frankreich: Wann lohnt sich die Impatriation?
Das deutsche Steuersystem im Überblick
In Deutschland zahlen Arbeitnehmer im Jahr 2025 progressive Einkommensteuersätze zwischen 14% und 45%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% (für hohe Einkommen) sowie eventuell Kirchensteuer (8-9% der Einkommensteuer).
Bei einem Jahresgehalt von 120.000 € liegt die Steuerlast in Deutschland bei etwa 38.000 € bis 42.000 € (je nach Steuerklasse und Familienstand). Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge von rund 20%.
Das französische Steuersystem
Frankreich arbeitet ebenfalls mit progressiven Sätzen von 0% bis 45%. Die Besonderheit: Seit 2019 wird die Steuer an der Quelle abgezogen (prélèvement à la source), ähnlich dem deutschen System.
Bei gleichem Gehalt von 120.000 € liegt die französische Steuerlast ohne Impatriés-Regelung bei etwa 30.000 € bis 35.000 €. Die Sozialabgaben fallen mit ca. 22 % etwas höher aus als in Deutschland.
Der entscheidende Unterschied im Impatrié-Regime
Hier zeigt sich der massive Vorteil: Mit der Impatriés-Regelung reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage um 30% bis 50%. Bei 120.000 € Gehalt mit 30 % Pauschalbefreiung sinkt die französische Steuer auf etwa 23.000 €.
Direkter Vergleich (Jahresgehalt 120.000€):
| Land | Steuerlast | Impatrié-Regime- | Ersparnis vs. Deutschland |
| Deutschland | ~40.000 € | n/a | n/a- |
| Frankreich (normal) | ~32.000 € | – | 8.000 € |
| Frankreich (Impatriés 30%) | – | ~23.000 € | 17.000 € |
| Frankreich (Impatriés 50%) | – | ~17.000 € | 23.000 € |
Über acht Jahre hinweg summiert sich dieser Vorteil auf bis zu 184.000 € im Vergleich zu Deutschland.
Weitere Unterschiede in der Besteuerung
Vermögensbesteuerung: Deutschland kennt keine allgemeine Vermögensteuer mehr. Frankreich besteuert mit der IFI (Impôt sur la Fortune Immobilière) Immobilienvermögen ab 1,3 Millionen Euro. Die Impatriés-Regelung befreit jedoch ausländisches Immobilienvermögen für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Kapitalerträge: In Deutschland gilt die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (effektiv ca. 26-28%). In Frankreich werden Kapitalerträge mit 30% (Flat Tax) besteuert. Mit der Impatriés-Regelung werden ausländische Kapitalerträge nur zur Hälfte besteuert – effektiv also 15%.
Erbschaftsteuer: Die Freibeträge fallen in Deutschland deutlich großzügiger aus (500.000€ für Ehepartner, 400.000€ pro Kind). Frankreich zeigt sich mit der Erbschaftsteuer strenger, allerdings existiert ein deutsch-französisches Erbschaftsteuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung .
Fallbeispiel 1: Herr Müller aus Berlin (Bankensektor)
Ausgangssituation
Herr Müller, 42 Jahre, ist leitender Angestellter bei einer Bank in Berlin. 2025 wird er von einem französischen Unternehmen in Paris als Finanzdirektor eingestellt.
Profil:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Von 2018 bis 2024 durchgängig in Deutschland tätig
- Nie in Frankreich ansässig gewesen
- Verheiratet, zwei schulpflichtige Kinder
Arbeitsverhältnis:
- Jahresbruttogehalt: 120.000 €
- Im Vertrag vorgesehene ImpatriationsPrämie Prämie: 36.000 € (30% der Vergütung)
- Gesamtvergütung: 156.000 € brutto
Herr Müller zieht mit seiner Familie im April 2025 nach Paris.
Prüfung der Voraussetzungen
Nicht-Ansässigkeitsvoraussetzung: Herr Müller war von 2020 bis 2024 nicht steuerlich in Frankreich ansässig.
- Rekrutierungsart: Er wurde direkt aus dem Ausland vom französischen Unternehmen eingestellt.
- Steuerlicher Wohnsitz: Sein Haushalt lässt sich mit seiner Familie in Frankreich nieder.
Herr Müller erfüllt alle Voraussetzungen. Er kann die Impatriés-Regelung wählen.
Berechnung des Steuervorteils
Ohne Impatriés-Regelung
Steuerpflichtige Einkünfte: 156.000€ brutto Nach Abzug von 10% für berufliche Auslagen: 140.400€ Grenzsteuersatz: 30% Geschätzte Einkommensteuer: ca. 25.000 €
Mit Impatriés-Regelung (Pauschalebewertung 30%)
Steuerfreie Impatriations-Prämie: 36.000€
Steuerpflichtige Einkünfte: 120.000 € brutto
Nach Abzug von 10%: 108.000 € Geschätzte Einkommensteuer: ca. 15.000 €
Jährliche Ersparnis: 10.000 €
Über acht Jahre spart Herr Müller etwa 80.000 € an Steuern.
Wenn Herr Müller viel reist
Nehmen wir an, Herr Müller unternimmt regelmäßig Dienstreisen nach Deutschland und in andere europäische Länder, insgesamt 80 Tage pro Jahr. Seine auf diese Reisen entfallende Vergütung beträgt 26.000€.
Er kann die Pauschaldeckelung von 50% wählen:
- Impatriations-Prämie: 36.000 €
- Vergütung Auslandstätigkeit: 26.000 €
- Steuerfreier Betrag: 62.000 €
- Deckelung 50 % von 156.000 € = 78.000 €
Herr Müller kann die vollen 62.000 € befreien. Seine steuerpflichtige Vergütung sinkt auf 94.000€ brutto, etwa 84.600€ netto steuerlich.
Geschätzte Steuer: ca. 8.000 €
Jährliche Ersparnis: 18.000 € Über acht Jahre: 144.000 € Steuerersparnis
Grenzen und Einschränkungen der Regelung
Eine zeitlich auf 8 Jahre begrenzte Laufzeit
Die Regelung ist kein dauerhafter Vorteil. Nach acht Jahren werden Sie wie jeder andere in Frankreich Ansässige besteuert, selbst wenn Sie weiterhin eine Impatriations-Prämie erhalten.
Planen Sie, über diese Zeitspanne hinaus in Frankreich zu bleiben, berücksichtigen Sie diese Änderung in Ihrer persönlichen Finanzplanung.
Strenge Erklärungspflichten
Jedes Jahr müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben:
- Den Betrag Ihrer steuerfreien Vergütung
- Ob Sie die Pauschal-Deckelung von 30% wählen
- Die Wahl der Berechnungsmethode bei Mehrfach-Befreiungen
Ihr Arbeitgeber muss ebenfalls in der elektronischen Sozialabgabenmeldung (DSN) an die URSSAF und die anderen Sozialversicherungsträger die im Rahmen der Impatriés-Regelung befreiten Beträge gesondert ausweisen.
Ein Fehler kann zur Folge haben:
- Eine Steuernachforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung mit Aufschlägen und Verzugszinsen
- Den rückwirkenden Verlust der Steuerbegünstigung
Mögliche Steuerprüfung
Die Finanzverwaltung kann Ihre Berechtigung prüfen und folgende Nachweise verlangen:
- Ihren Arbeitsvertrag oder den Gesellschafterbeschluss zur Amtsausübung
- Nachweise, dass während der fünf vorangegangenen Jahre im Ausland ansässig waren
- Belege dafür, dass Sie aus dem Ausland eingestellt wurden
- Entsendungsaufträge zur Rechtfertigung Ihrer Auslandsdienstreisen
- Die Berechnungsmethode des Referenzgehalts
Bewahren Sie all diese Dokumente während der gesamten Laufzeit des Impatrié-Regimeauf, und auch darüber hinaus (Prüfungsfrist von drei Jahren nach dem letzten Anwendungsjahr).
Die Bestimmung des Referenzgehalts
Dies ist ein technischer Punkt, der problematisch sein kann. Ihr Arbeitgeber muss bestimmen, was ein Arbeitnehmer in vergleichbarer Position verdient.
Mehrere Methoden sind zulässig:
- Vergleich mit einem Arbeitnehmer desselben Unternehmens in ähnlichen Aufgaben
- Vergleich mit Marktvergütungen für vergleichbare Stellen
- Bezugnahme auf die niedrigste Vergütung für ähnliche Stellen oder Aufgaben im laufenden Jahr oder in den drei vorangegangenen Jahren
In der Praxis kann diese Bestimmung heikel sein, besonders in kleinen Strukturen oder für sehr spezifische Stellen. Ein zu niedriges Referenzgehalt kann zu einer Steuernachforderung führen.
Der Arbeitgeber sollte gleich bei der Einstellung eine detaillierte Dokumentation hierzu erstellen.
Praktische Checkliste
Sie können hier unsere Checkliste im Fall eines Stellenwechsels im Impatriés-Regimes herunterladen: Praktische Checkliste.
FAQ: Häufige Fragen zur Impatriés-Regelung
Kann ich als deutscher Staatsangehöriger von der Impatriés-Regelung profitieren?
Ja, Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein Deutscher, der die letzten fünf Jahre im Ausland gelebt hat und aus dem Ausland nach Frankreich eingestellt wird, kann die Regelung nutzen wie jede andere Person auch.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns, bleiben Sie bis zum Ende des achten Jahres im Impatriés-Regime. Wechseln Sie zu einem komplett anderen Unternehmen, verlieren Sie diese Regime endgültig.
Kann ich die Impatrie-Regelung mit anderen Steuervorteilen kombinieren?
Ja, die Impatriés-Regelung ist mit anderen Regelungen kombinierbar, insbesondere mit dem Abzug für Ruhestandseintritt oder klassischen Steuerermäßigungen (Spenden, Haushaltshilfe). Sie können jedoch nicht mit dem Status von steuerlich Nicht-Ansässigen kombinieren.
Kann auch mein Ehepartner davon profitieren?
Falls Ihr Ehepartner ebenfalls alle Voraussetzungen erfüllt (Einstellung aus dem Ausland, Nicht-Ansässigkeit während 5 Jahren), kann er die Regelung unabhängig in Anspruch nehmen. Andernfalls profitiert nur derjenige, der die Bedingungen erfüllt.
Kann ich während der Dauer der Impatriés-Regelung eine Immobilie in Frankreich erwerben?
Ja, nichts spricht dagegen. Dies kann sogar Ihre Stuer-Ansässigkeit in Frankreich stärken. Achtung: Diese Immobilie wird ab Ihrer Niederlassung in Frankreich der IFI unterworfen, und nach fünf Jahren wird Ihr gesamtes weltweites Immobilienvermögen für die IFI erfasst, sofern Sie die Schwelle überschreiten.
Wie prüft das Finanzamt die 5 Jahre Auslands-Ansässigkeit?
Das Finanzamt kann alle Dokumente verlangen, die Ihre Ansässigkeit im Ausland belegen: Mietverträge, Stromrechnungen, Kontoauszüge, ausländische Steuerbescheide, Ansässigkeitsbescheinigungen. Die deutsch-französischen Steuerabkommen erleichtern diesen Informationsaustausch zwischen den Ländern.
Was tun bei einem Fehler in der Steuererklärung?
Sie können innerhalb von drei Jahren eine berichtigte Erklärung einreichen. Wirkt sich der Fehler zu Ihren Ungunsten aus, erstattet Ihnen die Verwaltung den zu viel gezahlten Betrag. Wirkt er sich zugunsten des Fiskus aus, müssen Sie den Betrag begleichen und Verzugszinsen zahlen.
Ist die Regelung auch für Beamte anwendbar?
Nein, die Regelung betrifft Arbeitnehmer der Privatwirtschaft und bestimmte gesetzliche Vertreter wir Geschäftsführer, die den Arbeitnehmern gleichgestellt sind. Französische Beamte, die ins Ausland entsandt werden, unterliegen anderen steuerlichen Regelungen.
Professionelle Ratschläge zur Optimierung Ihrer Situation
Planen Sie im Voraus
Unterschreiben Sie niemals Ihren Vertrag, ohne Ihre Berechtigung geprüft zu haben. Falls Sie in den letzten fünf Jahren auch nur kurzzeitig in Frankreich gelebt haben, kann die Regelung in Frage gestellt werden.
Lassen Sie vor Ihrer Entscheidung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht beraten. Eine verbindliche Auskunft (au frz. rescrit fiscal) kann Ihre Situation absichern.
Verhandeln Sie Ihren Vertrag
Die ImpatriationsPrämie ist verhandelbar. Zögern Sie nicht, die Prämie in Ihrem Vertraggleich genau festzulegen, auch wenn die pauschale Option existiert. Eine genau festgesetzte Prämie erleichtert Prüfungen und begrenzt Nachforderungsrisiken.
Falls Sie regelmäßig reisen, lassen Sie in Ihren Vertrag den auf Auslandstätigkeit entfallenden Teil und das direkte Interesse für das Unternehmen aufnehmen. Diese Klausel rechtfertigt die Steuerbefreiung im Falle einer Prüfung.
Dokumentieren Sie alles
Führen Sie einen digitalen und einen Papierordner mit allen Belegen: Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen, Gehaltsabrechnungen, Entsendungsaufträge, Spesenabrechnungen, Flugtickets. Bewahren Sie auch Nachweise Ihrer Ansässigkeit im Ausland vor Ihrem Umzug auf.
Die sorgfältige Aufbewahrung erspart Ihnen Komplikationen bei einer Steuerprüfung.
Lassen Sie sich begleiten
Internationales Steuerrecht bleibt komplex. Die Beziehungen zwischen der Impatriés-Regelung, deutsch-französischen Steuerabkommen, IFI und anderen Steuern erfordern Spezialwissen.
Eine spezialisierte Beratung hilft Ihnen:
- Ihre Berechtigung vor einer Zusage zu prüfen
- Den Betrag Ihrer ImpatriationsPrämie zu optimieren
- Die beste Berechnungsoption je nach Ihrer Situation zu wählen
- Ihre Steuererklärungen korrekt auszufüllen
- Das Ende des Impatriés-Regimes nach acht Jahren einzuplanen
Die Kosten für diese Begleitung werden durch die Steuerersparnisse und die erlangte Rechtssicherheit bei weitem aufgewogen.
Die Impatriés-Regelung in Zahlen
Übersicht wesentliche Faktoren
| Thema | Erläuterung |
| Maximale Laufzeit | 8 Jahre ab dem ersten Arbeitstag |
| Pauschale Befreiung | 30% der Vergütung |
| Globale Deckelung | 50% der Gesamtvergütung |
| Befreiung ausländischer Einkünfte | 50% passiver Auslandseinkünfte |
| IFI-Laufzeit | 5 Jahre Befreiung auf Auslandsvermögen |
| Nicht-Ansässigkeitsbedingung | 5 vollständige Kalenderjahre |
| Durchschnittliche Ersparnis | 9.000€ bis 35.000€ pro Jahr je nach Vergütung |
Vergleichstabelle: Mit oder ohne Impatrié-Regelung
| Situation | Ohne Impatriés-Regelung | Mit Imaptriés-Regelung (Pauschale 30%) | Ersparnis |
| Gehalt 80.000€ | Steuerpflichtig auf 80.000€ | Steuerpflichtig auf 56.000€ | ~7.200€/Jahr |
| Gehalt 120.000€ | Steuerpflichtig auf 120.000€ | Steuerpflichtig auf 84.000€ | ~12.000€/Jahr |
| Gehalt 200.000€ | Steuerpflichtig auf 200.000€ | Steuerpflichtig auf 140.000€ | ~24.000€/Jahr |
| Auslandsdividenden 50.000€ | Steuerpflichtig auf 50.000€ | Steuerpflichtig auf 25.000€ | ~3.200€/Jahr |
Fazit: Eine leistungsstarke, aber komplexe Regelung
Die Impatriés-Regelung gehört zu den vorteilhaftesten Steuerregelungen für Führungskräfte und Manager, die nach Frankreich kommen. Die erzielten Ersparnisse belaufen sich über die Laufzeit auf mehrere zehntausend Euro.
Aber diese Regelung ist kein Selbstläufer. Die Berechtigungsvoraussetzungen sind streng geregelt, die Erklärungspflichten präzise und die Nachforderungsrisiken real bei fehlerhafter Anwendung.
Drei goldene Regeln für eine erfolgreiche steuerliche Impatriation:
- Prüfen Sie Ihre Berechtigung, bevor Sie sich verpflichten. Haben Sie sich schon in Frankreichniedergelassen, ist es zu spät.
- Verhandeln und dokumentieren Sie alles ab Vertragsunterzeichnung. Die ImpatriationsPrämie, das Referenzgehalt, Ihre Auslandseinsätze: Alles muss ausdrücklich und schriftlich sein.
- Lassen Sie sich von einem Experten begleiten. Ein deutsch-französischer Rechtsanwalt sichert Ihren Fall ab und optimiert Ihre Situation.
Gut vorbereitet und gut gemanagt, macht die Impatriés-Regelung Ihren Umzug nach Frankreich zu einem echten finanziellen Vorteil. Schlecht angewendet, kann sie zu Komplikationen und Steuernachforderungen führen.
Jetzt liegt es an Ihnen. Analysieren Sie Ihre Situation, prüfen Sie die Voraussetzungen und starten Sie mit allen Karten in der Hand.
Ihr deutsch-französisches Anwaltsteam unterstützt Sie
Sie planen den Schritt nach Frankreich und möchten die Impatriés-Regelung optimal nutzen?
Unsere deutsch-französische Kanzlei begleitet Sie bzw. die französische Gesellschaft in allen Phasen Ihrer Impatriation:
Vor Ihrer Entscheidung
- Prüfung Ihrer Berechtigung zur Impatriés-Regelung
- Berechnung Ihrer konkreten Steuerersparnis
- Analyse des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens für Ihren Fall
Bei Ihrer Vertragsverhandlung
- Unterstützung bei der Aushandlung der ImpatriationsPrämie
- Optimierung der Vertragsklauseln für maximale Steuervorteile
- Verbindliche Auskunft (rescrit fiscal) bei der französischen Finanzverwaltung
Während der gesamten Laufzeit
- Jährliche Begleitung Ihrer französischen Steuererklärung
- Sicherstellung der korrekten Anwendung der Regelung
- Vertretung bei Steuerprüfungen
Umfassende Beratung
- Nachfolgeplanung nach den 8 Jahren
- Optimierung Ihrer Vermögenswerte (IFI)
- Koordination mit Ihrem deutschen Steuerberater
Warum unsere Kanzlei?
- Zweisprachige Anwälte (Deutsch/Französisch)
- Doppelte Zulassung (Rechtsanwalt & Avocat)
- Spezialisierung auf grenzüberschreitendes Steuerrecht
- Langjährige Erfahrung mit der Impatriés-Regelung
- Standorte in Deutschland und Frankreich
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
Alle Urheberrechte vorbehalten




